Nährwertdeklaration
Nicht viele bäuerliche Produzentinnen müssen auf den Etiketten ihrer Produkte eine Nährwertdeklaration anbringen. Aber wer seine Produkte über Dritte überregional z.B. via Internetplattformen oder in Läden verkauft, ist davon betroffen.
Berechnungstool für Nährwerte
Auf den Etiketten müssen folgende Nährwerte im Detail aufgeführt werden: Energiewert (in Joule und Kilokalorien), Gehalt an Fett, Kohlenhydraten, Eiweiss und Salz. Der Nährwert wird jeweils von den rohen Zutaten berechnet, da sich dieser beim Kochen nicht verändert. Die Werte werden dann aber auf das Gewicht des fertigen Produkts umgerechnet. Unser Berechnungstool berechnet diese Werte automatisch. Wir stellen Ihnen dieses mit einer einfachen Anleitung zur Verfügung.
Ausnahmen für die lokale Direktvermarktung
Ausgenommen von dieser Kennzeichnung sind:
- Produkte, die ohne Zwischenhandel direkt an die Konsumenten abgegeben werden
- unverarbeitete Lebensmittel, die nur aus einer Zutat bestehen (Fleisch, auch Käse)
- offen verkaufte Lebensmittel
- Kräuter, Gewürze und Gewürzmischungen, Kräutertees
- Alkoholische Getränke mit mehr als 1.2%Vol.
- handwerklich hergestellte Lebensmittel, die direkt an Konsumenten abgegeben werden oder an lokale Lebensmittelbetriebe abgegeben werden, die diese unmittelbar an die Konsumenten abgeben.
© Pixabay
Handwerklich heisst, dass der Herstellungsprozess nicht kontinuierlich ist (z. B. nicht täglich) und noch viel von Hand gemacht wird.
Lokal heisst in einem Umkreis von 50 km um den Herstellungsbetrieb herum. Lebensmittelbetriebe sind auch Coop, Landi, Migros.
Die Produkte dürfen aber auch per Post oder per Lieferung an Kunden (keine Wiederverkäufer) ausserhalb der 50 km versendet werden, weil es eine direkte Abgabe ist.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Conseillère en milieu rural