Partnerschaft in der Landwirtschaft – Änderungen für die soziale Absicherung

Veranstaltungsort: Grangeneuve
Inhalt
Ab 1. Januar 2027 müssen auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartner sozial abgesichert sein – was bedeutet das und wie umsetzen?
Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 2027 für die Auszahlung von Direktzahlungen vorausgesetzt wird, dass regelmässig auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner über einen persönlichen Versicherungsschutz verfügen. Dieser umfass die Risikovorsorge (Invalidität und Todesfall) und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall ab. Wir informieren was das heisst und wie Sie sich auf diese Änderung vorbereiten können.
Datum
17. März 2025
Kurszeiten
13:30 - 15:00
Anmeldungen
Online oder über Telefon 026 305 58 00
Anmeldungsfrist
7. März 2025
Kurspreis
Beratungsmitglieder: CHF 45.- / pro Betrieb (Mahlzeit nicht inbegriffen)
Nichtmitglieder: CHF 85.- / pro Betrieb (Mahlzeit nicht inbegriffen)
Bemerkungen
Dieser Kurs ist deutschsprachig und wird von Franziska Wirz-Meier organisiert.
Der Kurs zum selben Thema in französischer Sprache findet am 25. März 2025 statt. Hier geht's zur Kursausschreibung.