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Alles über den Schleppschlauch

17. Mai 2023
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Gülle und flüssige Gärprodukte mit emissionsmindernder Technik ausgebracht werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Betriebe, die über mindestens 3 Hektar Fläche mit einer Hangneigung bis und mit 18% verfügen.

Wahl eines geeigneten Systems, Finanzierung und gute Praktiken, alle Informationen unter:

Alles über den Schleppschlauch | Staat Freiburg

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