Komplet- oder Teilbetriebsgemeinschaft
Wenn zwei oder mehrere Betriebe zusammen Nutztiere halten, oder einen Teil oder den gesamten Produktionsbereich zusammen betreiben, muss ein formelles Anerkennungsgesuch an das Amt für Landwirtschaft gerichtet werden mit den erforderlichen folgenden Unterlagen:
- Anerkennung der Betriebsformen
- Vertrag über die Errichtung einer Betriebszweiggemeinschaft Typ A - Tierhaltung mit gemeinsamen Eigentum und gemeinsamer Rechnung, 2 Parteien
- Vertrag über die Errichtung einer Betriebszweiggemeinschaft Typ B - Tierhaltung mit getrenntem Tiereigentum und getrennter Rechnung, 2 Parteien
- Vetrag über die Errichtung einer Betriebsgemeinschaft, 2 Partner mit Gesellschaft
- Vetrag über die Errichtung einer Betriebsgemeinschaft, 2 Partner
- Vetrag über die Errichtung einer Betriebsgemeinschaft, 3 Partner
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Für die Anerkennung einer Betriebsgemeinschaft müssen folgende Konditionen erfüllt sein, entsprechend der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe Art. 10 und 12 :
- Die Zusammenarbeit, die Aufteilung der Landwirtschaftsflächen und die Tiere müssen in einem Vertrag festgelegt werden.
- Die Landwirte der betreffenden Betriebe arbeiten für die Betriebsgemeinschaft (teilweise).
- Die landwirtschaftlichen Betriebe dürfen nicht mehr als 15km voneinander entfernt sein.
- Die Betriebe müssen eine Mindestgrösse von 0.2 Standardarbeitskräften (SAK) erreichen.
Zudem können die Mitglieder der Gemeinschaft nicht mehr als 75% ausserhalb der Betriebsgemeinschaft arbeiten.
Hier finden Sie die Broschüre die die Grundsätze der Betriebsgemeinschaft zusammenfasst.
Unsere Fachberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Gründung oder Auflösung einer Betriebsgemeinschaft zu begleiten.
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