Skip to main content

Neue Regelung über die Gülleausbringung ab 2022

18. Juni 2020

Muss in Schleppschlauch-Technik investiert werden? Mögliche Lösungen

Bei der Gülleausbringung wird nach der Direktzahlungsverordnung (Artikel 13 DVZ, Anhang 2, Kapitel 55) ab 2022 die Verwendung von Schleppschlauch-Technik zur Ammoniak-Minderung obligatorisch werden. (Für besondere Lagen, Steillagen, nicht befahrbare Parzellen, können Gesuche für eine Befreiung gestellt werden).

Dieses Ausbreitungssystem ist in unseren Regionen, auch dank verschiedener Investitionsbeihilfen und Unterstützungen, welche in den letzten Jahren gewährt wurden, bereits sehr präsent. Aber für eine grosse Anzahl von Betrieben muss noch eine Lösung gefunden werden, um dieser neuen Richtlinie zu entsprechen. Aus technischer Sicht wird der Erfahrungsaustausch mit den derzeitigen Nutzern es ermöglichen, die bestmögliche Wahl zu treffen, auch in Hinblick der Topographie und der Lage der Betriebe.

Vor einem Kauf eines Güllefasses ist eine strategische Überlegung angebracht, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen Aspekte, um eine Erhöhung der Ausbringkosten so weit wie möglich zu begrenzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

© Wolfgang Eherecke

  • Nachrüsten der vorhandenen Güllefässer (nur bedingt bei allen möglich)
  • Kauf eines Güllefasses mit Schleppschlauchverteiler (in Gemeinschaft)
  • Mieten eines Fasses mit Schleppschlauchverteiler
  • Vergeben der Arbeit an Dritte (Nachbar, Lohnunternehmer)

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Kosten nach der ausgebrachten Güllemenge je m3 und Gesamtsumme je Jahr bezogen auf das Güllefass (ohne Zugkraft-, ohne Arbeitskosten). Sollte aktuell ein neues Fass gekauft werden, achten sie darauf, dass die Nachrüstungsmöglichkeit auf Schleppschlauch möglich ist. Fässer ohne Nachrüstmöglichkeit werden auf dem Gebrauchtmarkt keinen Wert mehr haben.

Die Kaufschwelle[1] ist ein interessanter Indikator für einen allfälligen Kauf. Diese Berechnung zeigt auf, ab welchem Arbeitsvolumen ein Kauf günstiger würde als die Miete einer identischen Maschine.

Basierend auf dem Maschinenkostenbericht 2019 der ART (Agroscope Transfer, Tänikon) haben wir folgende Schwellen errechnet: Für ein Fass mit 8 m3 Inhalt sind es 3’700 m3 ausgebrachte Jahresmenge und für ein Fass mit 12 m3 Inhalt müssten eine Jahresmenge von 4’700 m3 überschritten werden. Unter diesen Mengen ist eine Miete günstiger. Diese Mengen übersteigen vielfach das Volumen je Betrieb und Jahr. Der gemeinsame Kauf, das Leasing oder die Auslagerung der Arbeiten drängen sich in diesem Moment auf.

Bei der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Fässer werden viele Faktoren der Arbeitserledigung nicht berücksichtigt: Investitionsvolumen, Qualität der Arbeit, zeitgerechte Erledigung, Auswirkung auf die anfallende/wegfallende Arbeit

Samuel Reinhard / Fabien Reinhard / Martin Häberli

[1] Unter www.maschinenkosten.ch steht das Berechnungstool Tractoscope.xls für individuelle Berechnungen zum freien Herunterladen.