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Die Überwachung von Quarantäneorganismen im Pflanzenbau wird verstärkt

13. Juli 2021
Die neue eidgenössische Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Das Ziel dieser Verordnung ist der Schutz vor besonders gefährlichen Schadorganismen und die Verstärkung von vorbeugenden Massnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit. Neben Massnahmen, wie zum Beispiel Einschränkungen im Transport von Pflanzenmaterial für Privatpersonen, wurde die Gebietsüberwachung von Quarantäneorganismen ausgeweitet.

Quarantäneorganismen sind Pflanzenkrankheiten oder –schädlinge, welche potenziell hohe wirtschaftliche Schäden anrichten können und in der Schweiz nicht oder nur lokal auftreten.

Je mehr internationaler Personen- und Warenverkehr stattfindet, desto zahlreicher sind die Wege, über welche solche Organismen eingeschleppt werden können.

© Pixabay

Offiziell geregelte Quarantäneorganismen sind melde- und bekämpfungspflichtig, mit dem Ziel die Etablierung zu verhindern oder die Ausbreitung einzudämmen.

Die Gebietsüberwachung wird jährlich vom kantonalen Pflanzenschutzdienst im Auftrag vom eidgenössischen Pflanzenschutzdienst durchgeführt. Diese Funktionsweise gilt auch für die Umsetzung von Bekämpfungsmassnahmen. Dieses Jahr werden 27 prioritäre Quarantäneorganismen überwacht.

Im Gemüsebau ist zum Beispiel das Jordanvirus zu erwähnen, welches besonders in Tomatenkulturen aber auch bei Peperoni verheerende Schäden anrichten kann. Im Steinobstbau kann der Asiatische Moschusbockkäfer massive Schäden verursachen. Bei starkem Befall sterben die Bäume sogar ab.

Bezüglich Ackerbau werden neben dem altbekannten Maiswurzelbohrer beispielsweise in Kartoffeln zusätzliche Nematodenarten oder bisher in der Schweiz nicht präsente, bakterielle Krankheiten überwacht.

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