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Biodiversitätsförderflächen auf Ackerflächen: eine Herausforderung

07. Juli 2023
Ab 2024 müssen 3.5% der Ackerflächen für spezifische Biodiversitätsförderflächen (BFF) ausgeschieden werden.

Diese Anforderung gilt für Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche und stellt für die meisten Landwirt/-innen eine neue Herausforderung dar. Aus diesem Grund gibt es in Grangeneuve einen Unterstützungs- und Beratungsdienst. Zögern Sie nicht, diesen in Anspruch zu nehmen.

Bunt- und Rotationsbrachen sind nicht die einzigen Möglichkeiten. Zu den BFF auf Ackerfläche (AF) gehören auch:

  • Säume auf Ackerfläche
  • Ein- oder mehrjährige Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche
  • Ackerschonstreifen
  • Getreide in weiten Reihen

 

© Grangeneuve

Für BFF, wie Ackerschonstreifen und Getreide in weiten Reihen, welche in der Kultur selbst angelegt werden, benötigt es keine spezifischen Saatmischungen. Diese Massnahmen sind interessant, wenn ein Ernteprodukt bevorzugt wird. Die Erträge werden aber wahrscheinlich etwas kleiner ausfallen. Idealerweise sollten solche Elemente an Stellen mit kleinem Unkrautdruck und nicht entlang von Strassen angelegt werden.

© Grangeneuve

Wie anlegen?

Für die Anlage einer Brache, eines Ackersaums oder eines Nützlingsstreifen ist die Wahl des Standorts von entscheidender Bedeutung. Es ist wichtig, einen Standort mit leichtem, magerem, gut belichtetem Boden zu wählen.

Die Bodenbearbeitung muss fachgerecht erfolgen. Für die Anlage einer Brache wird eine Saat im Frühjahr empfohlen. Eine Herbstsaat ist vorzuziehen, wenn mit frühlingskeimenden Unkräutern (Hirse, etc.) zu rechnen ist. Idealerweise sollte sechs bis acht Wochen vor der Aussaat mit der Bodenbearbeitung begonnen werden. Durch Pflügen wird der Unkrautdruck stark vermindert. Danach sind 2-3 oberflächliche Bodenbearbeitungen sinnvoll, indem bei jedem Durchgang der Boden weniger tief bearbeitet wird. Auf das saubere und eher feine Saatbeet wird oberflächlich gesät und gewalzt.

Die nötige Fläche an BFF auf AF kann im GELAN unter der Rubrik Kulturen / BFF I, unter dem Datenblatt « Limiten » konsultiert werden. Eine frühzeitige Planung ist unabdingbar, denn die Elemente müssen spätestens am 1. Juni 2024 angelegt sein. Für Rotationsbrachen gilt sogar der 30. April und für Nützlingsstreifen der 15. Mai. Zudem müssen gewisse Elemente nach einer Ackerkultur oder Kunstwiese angelegt werden. Wir empfehlen deshalb die Anlage der BFF auf AF ab sofort zu planen.

Flächen zur Förderung der Biodiversität werden nicht immer positiv wahrgenommen, da sie den Ruf haben, die Arbeit der Landwirte zu behindern. Sie bringen der Landwirtschaft jedoch auch Vorteile; sie begünstigen zahlreiche Nützlinge der Ackerkulturen; klug platziert können sie Erosions- oder Abschwemmungsrisiken verhindern. Ein ganzheitlicher Ansatz erlaubt es, die besten Synergien mit der Produktion sowie den verschiedenen Programmen zu finden.

Die Internetseite agrinatur.ch bietet zahlreiche Informationen. Unsere Fachberaterinnen in Grangeneuve stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Link, welcher Zugang zu agripedia.ch.

Zögern Sie nicht, diese zu kontaktieren:

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