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Finanzielle Lage des Kantons und Gewährung von Subventionen und Krediten

10. Februar 2026
Am 18. Dezember 2025 informierte Grangeneuve alle Landwirtinnen und Landwirte des Kantons Freiburg über die aussergewöhnliche finanzielle Lage des Kantons, der das Jahr 2026 ohne Budget beginnen wird. Dieses Schreiben informierte hauptsächlich über die Regeln für die Gewährung von Subventionen, die sich aus dieser besonderen Situation ergeben.

Zur Erinnerung: Die Auszahlung der Direktzahlungen sowie die Gewährung von Subventionen, die vom Bund und vom Kanton kofinanziert werden, sind davon nicht betroffen und können wie gewohnt erfolgen.

Nun hat der Staatsrat die Regeln für kantonale Subventionen festgelegt, beispielsweise für die finanziellen Mittel aus dem kantonalen Fonds für Bodenverbesserungen oder die finanzielle Unterstützung aus dem kantonalen Klimaplan. Daraus geht hervor, dass bis zur Verabschiedung des Budgets 2026 durch den Grossen Rat keine formelle Gewährung dieser Art von Beiträgen erfolgen kann. Die Anträge werden dennoch bearbeitet und die Antragsteller werden so schnell wie möglich über das weitere Verfahren informiert.

Grangeneuve, Direktion

Quelle: Viehzuchtverband