Überarbeitung des bäuerlichen Bodenrechts: Anpassungen für die Zukunft
Nach drei Jahrzehnten des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrechts BGBB plant der Bund nun gezielte Änderungen. Er möchte die Regeln klarer gestalten, die Position der Familien stärken und den Betrieben mehr Flexibilität ermöglichen.
Im Oktober 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts. Ohne die Grundlagen des Gesetzes zu verändern, zielt diese gemeinsam mit den Kantonen und Vertretern aus der Landwirtschaft ausgearbeitete Anpassung auf drei wesentliche Punkte ab :
- Stärkung der Selbstbewirtschaftung: Der Erwerb von Land durch Unternehmen würde strengeren Regeln unterliegen. Mindestens
75 % ihrer Anteile müssten sich im Besitz aktiv bewirtschaftender Landwirte und Landwirtinnen befinden. Jede spätere Übertragung von Anteilen wäre bewilligungspflichtig. - Stärkung der Position der Ehegatten: Bei einer Annahme gäbe es ein Vorkaufsrecht im zweiten Rang für Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner. Investitionen vor dem Erbfall würden besser berücksichtigt, um eine gerechtere Regelung innerhalb der Familie oder zwischen den Erben zu schaffen.
- Stärkung des Unternehmertums: Die maximale Belastungsgrenze würde auf 150 % des landwirtschaftlichen Ertragswerts angehoben. Grosse Betriebe könnten in rentable Einheiten aufgeteilt werden, sofern dies ohne Neubauten möglich ist.
Das Parlament wird sich jetzt im Laufe des Jahres 2026 mit dem Thema beschäftigen. Wenn alles wie geplant läuft, könnte diese Teilrevision Anfang 2028 in Kraft treten.
BBl 2025 3136 - Botschaft zu Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht | Fedlex
Quelle : Unsplash
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