Produkte länger verkaufen!
Gemäss den Zielen für nachhaltige Entwicklung hat sich die Schweiz die Mission gesetzt, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist es möglich, Produkte über das angegebene Datum hinaus zu verkaufen und zu konsumieren, sofern verschiedene Aspekte beachtet werden.
MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) und Verbrauchsdatum (VD) zu unterscheiden. Das MHD entspricht der Angabe „mindestens haltbar bis …“ auf trockenen Produkten, Konserven oder Getränken. Wenn das MHD überschritten ist, bleibt das Produkt ohne Gesundheitsrisiko geniessbar, sofern die Verpackung intakt ist und keine Veränderungen in Geruch, Geschmack oder Aussehen festzustellen sind. In der Regel kann sich die Konsumentin und der Konsument auf seine Sinne verlassen, denn Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum zeigen deutliche Qualitätsverluste, wenn sie nicht mehr verzehrt werden sollten.Trotz fehlendem Gesundheitsrisiko können jedoch geschmackliche oder ernährungsbezogene Einbussen auftreten.
Quelle: foodwaste.ch
Die verlängerte Vermarktungsdauer muss schriftlich auf der Verpackung angegeben werden und kann je nach Kategorie zwischen 6 und 360 Tagen betragen. Üblicherweise werden diese Produkte zu einem reduzierten Preis verkauft oder nach einer visuellen Kontrolle gespendet. Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum (VD) dürfen nach dessen Ablauf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verkauft werden. Sie können jedoch bis zum Verbrauchsdatum eingefroren werden, wobei der Konsument informiert werden muss und das Prinzip der Selbstkontrolle einzuhalten ist.
Die Organisation foodwaste.ch hat auf ihrer Website verschiedene Dokumente veröffentlicht, um Ihnen zu helfen, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Dort finden Sie weitere Informationen zur praktischen Umsetzung dieser MHD+ maximalen Vertriebsintervalle.
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