Bauten, Anlagen und Einrichtungen zur Produktion oder zur Speicherung von nachhaltiger Energie können gemäss Strukturverbesserungsverordnung des Bundes nur noch bis Ende 2026 gefördert werden.
Dies betrifft insbesondere Batteriespeicheranlagen, welche dazu dienen, selbst erzeugten Solarstrom optimal für den Eigenverbrauch zu nutzen. Damit Gesuche rechtzeitig behandelt werden können, müssen diese bis spätestens am 31. Juli 2026 beim Sektor Strukturverbesserungen, Grangeneuve, eingereicht werden. Für Gesuche, welche unvollständig oder nach diesem Datum eingereicht werden, kann keine Unterstützung garantiert werden.
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